Immobilien Lexikon

Immobilienfachbegriffe kurz und einfach erklärt

Der Immobilienbereich ist ein recht komplexes Wissensgebiet.  Was liegt also näher als unseren Kunden ein ausgewogenes Immobilienlexikon anzubieten, wo die in unserer Webseite gebrauchten Immobilienbegriffe kurz und verständlich erklärt sind.

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Alleinauftrag

Beim Makleralleinauftrag ist nur ein Makler mit der Vermarktung Ihrer Immobilie befasst, was höhere Erfolgsaussichten mit sich bringt.
Dabei unterscheidet man einfachen und qualifizierten Alleinauftrag. Beim einfachen Auftrag dürfen Sie als Verkäufer ebenfalls nach Interessenten suchen, während Sie beim qualifizierten Auftrag diese direkt an den Makler verweisen müssen.

Alleineigentum

Alleineigentum bezeichnet das Recht, allein über einen Gegenstand (Mobilie) oder eine Immobilie zu bestimmen, da der Gegenstand oder die Immobilie einem allein gehören.
Besonderheiten bestehen noch bei Immobilien. Hier richtet sich das Eigentum danach, wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

Alterswertminderung

Als Alterswertminderung bezeichnet man die Wertminderung einer Sache, die sie während ihrer Lebensdauer bzw. Gesamtnutzungsdauer aufgrund von Verschleiß, Abnutzung, Verbrauch oder aufgrund von Alterungsprozessen erlitten hat.

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Baugrundstück

Ein Baugrundstück ist nach einer Definition in § 5 Abs. I ImmoWertV "baureifes Land, dessen Flächen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar sind." Der Kaufpreis für ein Baugrundstück bemisst sich nach EUR je Quadratmeter (z. B. 100 EUR/m²).

Bewertungsfaktor

Um den Wert eines Objekts möglichst genau einschätzen zu können, braucht es die Hilfestellung von Faktoren (Bewertungsfaktoren), die als wertbeeinflussende Aspekte in Betracht kommen.
Der Verkehrswert ist z. B. für beide Parteien Richtschnur für den angemessenen Kaufpreis. Dieser hängt jedoch von unzähligen verschiedenen Faktoren ab, die sich sowohl auf die Immobilie selbst als auch auf das Grundstück sowie die gesamte Umgebung des Objekts beziehen.

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Courtage

Der Auftraggeber verpflichtet sich im Maklervertrag über die Zahlung einer Provision (auch Courtage), wenn infolge eines Nachweises oder einer Vermittlung zum Beispiel ein Kauf- oder Mietvertrag zustande gekommen ist. Die Höhe der Maklercourtage ist bei einem Immobilienkauf regional unterschiedlich, daher kann immer nur von einer in der Region üblichen Provision gesprochen werden. Bei der Vermietung von Wohnraum liegt die Provision bei maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer, wobei bei der Vermietung die Besonderheit gilt, dass die Provision immer von der Partei gezahlt wird, die den Makler beauftragt hat (Bestellerprinzip).

Bei Immobilienverkäufen beträgt die Courtage zwischen 3 bis 6 Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer und wird bei einem Hausverkauf oder  Wohnungsverkauf in der Regel direkt nach dem Zustandekommen des Kaufvertrages fällig.

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Exposé

Ein Exposé ist die bildhafte und textliche Beschreibung einer Immobilie für den Verkauf oder zur Vermietung und dient der Vermarktung über Online-Immobilienportale oder in gedruckter Form zur Vergabe an Interessenten. Es beschreibt das Objekt, seine Ausstattung und Lage und beinhaltet alle Objektmerkmale (Fläche, Kaufpreis/Miete, Baujahr, Energieverbrauch – seit 2014 verpflichtend) – ergänzt durch Objektfotos und Lageplan. Das Exposé wird in der Regel vom Immobilienmakler angefertigt und durch weitere Marketingmaßnahmen für einen Verkauf oder eine Vermietung der Immobilie ergänzt.

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Facility Services

Facility Services dient als Oberbegriff für alle Dienstleistungen rund um ein Gebäude. Dazu zählen Energiedienstleistungen, Sanierung/Umbau, das Facility Management sowie die Wartung und Instandsetzung, wobei Facility Management die Verwaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden sowie deren technische Anlagen und Einrichtungen bezeichnet

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Immobilie

Unter einer Immobilie ist in der Rechts- und Wirtschaftssprache ein unbewegliches Sachgut zu verstehen, was je nach Nutzungsart in Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Sonderimmobilie unterschieden wird.

Immobilienbewertung

Den Wert einer Immobilie richtig einzuschätzen ist in vielen Fällen nicht so einfach. Es kommt auch darauf an, wer die Immobilie schätzt und zu welchem Zweck die Immobilienbewertung erfolgen soll. Begriffe wie Marktwert, Verkehrswert, Sachwert, Beleihungswert oder Ertragswert können durchaus verschiedene Ergebnisse für das gleiche Objekt ergeben. Um eine exakte Wertermittlung zu erreichen, ist in der Regel ein Immobiliensachverständiger hinzu zu ziehen.

Immobilienmakler

Ein Immobilienmakler vermittelt Immobilien wie Häuser, Wohnungen oder Grundstücke. Dabei besichtigt er das Objekt, beschreibt es in einem Exposé, sucht Interessenten mittels Anzeigen in Zeitungen/Internet, berät potentielle Kunden und führt Besichtigungstermine durch.

Immobilienwert

Als Immobilienwert wird in der Regel der Verkehrswert einer Immobilie herangezogen. Dieser wird über das Ertragswertverfahren ermittelt, sowie nicht die Eigennutzung, sondern die Rendite im Vordergrund steht.

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